Der Vorstand ist das leitende Organ der Genossenschaft.
Laut Satzung besteht er aus mindestens drei Personen, die die Genossenschaft und ihre Geschäfte nach den Vorgaben von Gesetzen und Satzung führen und sie nach außen vertreten.
Die Amtszeit des Vorstands beträgt drei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Der Aufsichtsrat ist das überwachende und beratende Organ der Genossenschaft.
Er besteht aus mindestens drei, bei der GFSS aktuell aus sechs Mitgliedern, deren Amtszeit (rotierend) drei Jahre beträgt. Laut §21 der Satzung der GFSS können nur Mitglieder der GFSS in den Aufsichtsrat gewählt werden, eine Wiederwahl ist möglich.
Die Mitgliederversammlung dieser Genossenschaft wählt alle drei Jahre die Vorstandsmitglieder sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates, deren Amtszeit (rotierend) ebenfalls drei Jahre beträgt.
Die Mitgliederversammlung beschließt unter anderem den Geschäftsbericht des Vorstandes, den Prüfungsbericht aus der Pflichtprüfung durch den Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V. sowie den Bericht des Aufsichtsrates.