Der Aufsichtsrat ist das überwachende und beratende Organ dieser Genossenschaft.
Er besteht aus mindestens drei, aktuell aus sechs Mitgliedern der GFSS, deren Amtszeit (rotierend) drei Jahre beträgt. Laut §21 der Satzung der GFSS können nur Mitglieder der GFSS in den
Aufsichtsrat gewählt werden, eine Wiederwahl ist möglich.
Gemäß §22 der Satzung der GFSS sind die Aufgaben des Aufsichtsrates festgelegt, Rechte und Pflichten sind per Gesetz und Satzung geregelt. Für die Arbeit im Aufsichtsrat sind Sachkenntnisse auf
mindestens einem der Sachgebiete Bau/Instandhaltung, Rechnungswesen oder Mietrecht von Vorteil.
Die Arbeit des Aufsichtsrates geschieht ehrenamtlich, die Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld (Aufwandsentschädigung).
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Weitere Mitglieder:
- Instandsetzung / Instandhaltung
- Wohnungsvergaben
- Finanzen
Am Ende eines jeden Geschäftsjahres nehmen die entsprechenden Ausschussmitglieder in Anwesenheit der jeweils zuständigen Vorstandsmitglieder detailliert Einsicht in die speziellen Arbeitsgebiete (Ressorts), um zu beurteilen, ob die Arbeit ordnungsgemäß unter der Maßgabe der gesetzlichen, satzungsgemäßen und finanziellen Vorgaben getätigt wurde.
Es finden jährlich bis zu sieben gemeinsame Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand der GFSS statt.