Siedlungsgeschichte
Die
Entstehung der
Genossenschaft
der Fritz-Schumacher-Siedlung Langenhorn eG
Die Idee, die
Fritz-Schumacher-Siedlung in Form einer Mietergenossenschaft selbst
zu verwalten, wurde Ende der 80iger Jahre geboren, und zwar
genau zu der Zeit, als die Stadt aus Geldmangel damit begann,
verschiedene Liegenschaften zu verkaufen. Hinzu kam, dass die
Bewohner der Fritz-Schumacher-Siedlung auf Weisung des Senats von
der SAGA, der damaligen Verwaltungsgesellschaft, eine
kräftige Mieterhöhung in Höhe von 20% erhielten.
Auf der Mitgliederversammlung wurde
der damals amtierende Vorstand beauftragt, mit der SAGA über die
unangemessene Mieterhöhung zu verhandeln. Es wurden darauf hin
viele Gespräche mit der SAGA und verantwortlichen Politikern
geführt. Der Vorstand musste die Gesprächspartner davon
überzeugen, dass die Siedlung sich ohne die erbrachten
Eigenleistungen der Bewohner wohl kaum in diesem ansehnlichen
Zustand befinden würde.
Der Vorstand lud den damaligen
Bausenator und Aufsichtsratvorsitzenden der SAGA Herrn Senator Eugen
Wagner zu einem Ortstermin ein, um ihm einmal vor Ort die Siedlung
vorzustellen und verschiedene Wohnungen zu zeigen, nämlich einige
wenige, die sich noch im Urzustand befanden und zum Vergleich
verschiedene grundrenovierte Wohnungen, in die die Bewohner sehr
viel Geld investiert hatten.
Im Anschluss an dieser Begehung, bei
einer Tasse Kaffee, erklärte der Vorstand dem Senator, dass er sich
mit dem Gedanken befasse, die Siedlung in Form einer Genossenschaft
selbst zu verwalten. Da Senator Wagner von unserer Idee recht
angetan war, sagte er uns seine Unterstützung zu.
Nach immer wieder erneutem Nachfragen
bei der Regierung, wie sie denn nun zu dem Genossenschaftsgedanken
stünde und der Mitteilung, dass der Vorstand der Gemeinschaft
vorhätte, dieses Thema auch öffentlich zu diskutieren, kam im
März 1989, genau zwei Tage vor der anstehenden
Mitgliederversammlung und drei Monate nachdem der Bausenator die
Siedlung besucht hatte, Finanzsenator Krupp nach Langenhorn, um sich
ein Bild zu machen und mit dem Vorstand über eine mögliche
Selbstverwaltung zu sprechen. Der Senator bot an, mit den
zuständigen Beamten der Liegenschaftsverwaltung aus der
Finanzbehörde Gespräche zu führen. Kurze Zeit später gab die
Finanzbehörde über das Ergebnis eine Presseerklärung heraus.
Der erste Schritt war getan. Es
folgten noch viele Gespräche, bevor ein endgültiges klar
definiertes Konzept vorgelegt werden konnte. Auch die Bewohner kamen
zu Wort. Eine Fragebogenaktion wurde durchgeführt. Eines war jedoch
für alle klar, die soziale Struktur der Siedlung musste erhalten
bleiben, niemand sollte wegen zu hoher Mieten oder zu geringem
Kapitalbesitz ausziehen müssen. Sicher war die Idee verlockend, die
Grundstücke mit den Häusern darauf, zu kaufen oder in Erbpacht zu
übernehmen, aber für den Großteil der Bewohner war dies nicht
finanzierbar.
Nachdem viele Möglichkeiten
diskutiert wurden, in welcher Form die Siedlung sich selbst
verwalten könnte, wurde bereits recht früh mit dem Gedanken
gespielt, die Siedlung durch eine Verwaltungsgenossenschaft von der
Freien und Hansestadt zu mieten. Ein solches Modell gab es
bisher weder in Hamburg und noch im gesamten Bundesgebiet. Der
Entwicklungsprozess war daher sehr schwierig und langwierig.
Fachleute wurden hinzugezogen, die an einer Verwirklichung dieses
Gedanken mit arbeiteten. Dann im September 1989 erhielt der Vorstand
der Gemeinschaft ein konkretes Angebot von Senator Krupp mit
folgenden Eckdaten:
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Der Mietvertrag läuft über 30
Jahre mit einer Option auf weitere 10 Jahre. |
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Die Stadt erhält 25% der
Grundmiete als Miete. |
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65% der Grundmiete sind für
Instandsetzung/-haltung vorgesehen. |
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Für Eigenleistungen werden 15%
von einer noch auszuhandelnden Mietenspiegelmiete in Abzug
gebracht. |
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Die Genossenschaft verpflichtet
sich, die soziale Struktur der Siedlung zu erhalten. |
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Die Genossenschaft hat
sicherzustellen, dass die Siedlung im Sinne Fritz
Schumachers erhalten wird und dass die Gestaltungsregeln
Gültigkeit behalten. |
Die
Gestaltungsregeln wurden mit dem Denkmalschutzamt und der SAGA
anstatt eines "richtigen" Denkmalschutzes, der nicht
finanzierbar war, ausgehandelt. Sie regeln die äußeren
Veränderungen der Siedlung.
Aufgrund
dieses Angebotes von Seiten der Stadt lud der Vorstand der
Gemeinschaft alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die Resonanz war unerwartet groß. Weit
über 500 Personen kamen zur Versammlung, um sich ausführlich über
die aktuelle Sachlage zu informieren. (Bei normalen
Mitgliederversammlungen zählte man bisher max. 250 Personen). Der
Antrag, wonach der Vorstand zu einer Versammlung zur Gründung einer
Genossenschaft einladen sollte, wurde letztendlich gegen 5
Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen.
Am
16. November 1989, bereits sieben Monate nach dem Gespräch mit
Senator Krupp, fand die Gründungsversammlung statt. Die Satzung
wurde diskutiert und in eine endgültige Fassung gebracht, die
Organe, Vorstand und Aufsichtsrat, wurden gewählt. Damit war die
Genossenschaft in Gründung arbeitsfähig. Es folgten noch viele
Gespräche und Verhandlungen mit der Liegenschaft, bis der
endgültige Mietvertrag mit der Stadt unterschrieben werden
konnte.
Am
10. April 1990 wurde der Mietvertrag mit der Stadt unterschrieben
und am 17. April 1990 ist die Genossenschaft i.G. in das
Genossenschaftsregister eingetragen worden und heißt nun
Genossenschaft der Fritz-Schumacher-Siedlung Langenhorn eG.
Am
1. Mai 1990 hat die Genossenschaft die Verwaltung der Siedlung von
der SAGA übernommen.
Die
Verwaltung der Genossenschaft wird durch drei ehrenamtlich tätige
Vorstandsmitglieder durchgeführt. Im Büro sind eine Büroleiterin
und eine Halbtagskraft beschäftigt. Unterstützung erhalten die
Damen von mehreren Handwerkern in Ruhestand, die in der Siedlung
wohnen und z.B. Kleinreparaturen durchführen, Arbeiten und
Rechnungen von Handwerksfirmen kontrollieren usw.